AGB Sinnfluencers GmbH

1. GELTUNG & VERTRAGSABSCHLUSS
1.1. Sinnfluencers GmbH (nachfolgend „Auftragsnehmer“) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sowie dem Influencer, eine Person mit einer einflussreichen Präsenz in den sozialen Medien (nachfolgend „Creator“), selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Geschäftsbedingungen.

1.2. Auftraggeber und Creator, welche Dienstleistungen vom Auftragnehmer in Anspruch nehmen, respektive ausführen, akzeptieren diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3. Auftraggeber und Creator erklären, dass jede Partei das Recht, die Macht und die Autorität hat und alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um ihre Rechte und Pflichten aus diesen AGB auszuführen und zu erfüllen

1.4. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber und Content Creator den geänderten Bedingungen nicht binnen 30 Tagen schriftlich widerspricht.

1.5. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers/Creator werden nicht akzeptiert, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. Den AGB des Auftraggebers/Creator widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich und die AGB des Auftragnehmers haben Vorrang.

2. DIENSTLEISTUNGEN
2.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Influencer Marketing, Online- und Social Media Marketing, Affiliate Marketing, Content Marketing, Grafikdesign und Webdesign, Schulungen, Coachings und Events. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus dem Kampagnen Konzeptvorschlag, dem Vertrag, den Online-Angeboten, Briefings, Projektverträgen und deren Anhängen und Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers.

2.2. Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

3. VERTRAGSSPRACHE, VERTRAGSABSCHLUSS UND -ANNAHME
3.1. Die Vertragssprache ist Deutsch.

3.2. Ein gültiger Vertragsabschluss kommt erst nach Annahme des Auftragnehmers zustande.

3.3. Ein wirksamer Vertragsschluss liegt vor, sobald der Auftraggeber die Leistung per Telefon oder E-Mail gebucht hat und diesbezüglich eine Bestätigung des Auftragnehmers erfolgt ist. Dies gilt gleichermaßen für Neuaufträge als auch für Einzelaufträge über die Dienstleistungen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen. Mit der Buchung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen (www.sinnfluencers.com/datenschutzerklärung) akzeptiert.

3.4. Der Vertrag zwischen dem Creator und dem Auftragnehmer kommt zustande, sobald das Briefing schriftlich vom Creator unterzeichnet worden ist. Mit der Unterzeichnung des Briefings werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzbestimmungen (www.sinnfluencers.com/datenschutzerklärung) sowie der Code of Conduct (www.sinnfluencers.com/codeofconduct) akzeptiert.

3.5. Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Epidemie, Pandemie) berechtigen den Auftragnehmer, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggebers wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3.6. An Konzepte, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Auftraggeber Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Offerten, die nicht innert Monatsfrist angenommen werden, sind unverbindlich. Vor der Annahme durch den Kunden kann der Auftragnehmer die Offerte ohne Weiteres widerrufen.

3.7. Bei den in einer Offerte angegebenen Kosten und der voraussichtlichen Dauer der Umsetzung von offerierten Leistungen handelt es sich um Annäherungswerte, es sei denn, die Werte werden verbindlich zugesichert. Insbesondere Konzeptänderungen vor oder während der Projektausführung sowie unerwartete Schwierigkeiten bei der Ausführung können zu abweichenden Kosten und zu einem abweichenden Zeitrahmen führen.

4. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
4.1. Der Auftragnehmer führt keine Aufträge aus welche mit Waffen, Pornographie, Rassismus und Kinderarbeit zu tun hat, oder Produkte, welche zur Diskriminierung führen und illegal sind.

4.2. Bei Verstoß gegen die AGBs werden Auftraggeber und Creator benachrichtigt.

4.3. Bei Verstoß gegen Content der als vertragswidrig gilt oder erachtet wird, wird dieser vorübergehend entfernt oder gesperrt.

5. MITWIRKUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS
5.1. Die im Vertrag angegebenen Fristen können nur dann eingehalten werden, wenn dieser alle dafür notwendigen Informationen, Dokumente, Zugangsdaten und andere benötigte Arbeitsmittel zeitgerecht zur Verfügung stellt. Werden diese Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, verlängert sich die Frist dementsprechend.

5.2. Bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die mit dem Auftraggeber vereinbarten Deadlines der betroffenen Arbeitsaufträge aufzuheben oder nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung der Mitwirkung die Arbeit am betroffenen Arbeitsauftrag vollständig einzustellen. Die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer aufgebrachte Arbeitszeit für den betroffenen Arbeitsauftrag wird verrechnet. Eine anteilige oder vollständige Zeit- oder Wertgutschrift seitens des Auftragnehmers erfolgt nicht.
5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Auftragnehmer haftet nicht für die zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Auftraggeber wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten angeklagt, so ist der Auftragnehmer für jegliche Schäden – und Klagen befreit.

6. MITWIRKUNGSPFLICHT DES CREATORS
Der Creator erklärt sich damit einverstanden:
a. die Anforderungen wie auf www.sinnfluencers.com/influencer beschrieben zu erfüllen und mindestens 16 Jahre alt zu sein.
b. den Auftrag gemäss Briefing auszuführen.
c. die Interessen des Auftraggebers zu vertreten.
d. kreativen Content zu erstellen.
e. Werbung zu kennzeichnen mit zum Beispiel #werbung, #werbepartnerschaft, #paidpartnership #ad oder #sponsored.
f. die Content Kreation gemäss dem Schweizer Gesetz, Wettbewerbs-, Jugendschutz- und Medienrecht auszuführen und einzuhalten.
g. gemäss dem Sinnfluencers Code of Conduct (www.sinnfluencers.com/codeofcondut) zu handeln.
h. für die eigene Content Erstellung zu haften.
i. keine Massnahmen anzuwenden um die Reichweite des Content zu erhöhen inklusiv aber nicht ausschliesslich gefälschten Follower, Likes oder Kommentaren.
j. die Bedingungen der Sozialen Medien Kanälen, auf welchen Content geteilt wird, zu akzeptieren und sich verpflichten, diese einzuhalten.
k. während der Kampagne dem Auftragnehmer vollumfänglicher Zugang zu Ihren Sozialen Medien Kanälen zu gewähren um den Content in Übereinstimmung mit dem Auftrag auf den Sozialen Medien zu veröffentlichen, und auf Wunsch vom Auftragnehmer Content auch zu entfernen.
l. nach der Kampagne dem Auftragnehmer den Zugang zu Ihren Statistiken zu gewähren um die KPI Analyse vorzunehmen.

Bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflicht seitens Creator behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, keine Bezahlung zu leisten.

7. LEISTUNGSGEGENSTAND
7.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die vereinbarte Leistung zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber und Creator zu erbringen und den Auftrag gewissenhaft und verantwortungsvoll auszuüben.

7.2. Creator werden vom Auftragnehmer erst nach Vertragsunterzeichnung des Auftraggebers kontaktiert. Die vorgeschlagenen Creator führen den Auftrag nach Unterzeichnung des Briefings aus. Falls ein Creator nicht verfügbar ist oder den Auftrag nicht annimmt, wird ein äquivalenter Ersatz gefunden.

7.3. Der Auftragnehmer definiert mit dem Auftraggeber im Briefing den für den Creator auszuführenden Auftrag.
7.4. Es ist üblich, dass das die Veröffentlichung des Contents (dies kann unter anderem Fotos, Videos, Audio, Texte, Illustrationen auf Sozialen Medien sein), nicht mit dem exakten Datum und Zeitpunkt vorausgeplant werden kann. Der Creator ermisst gemäß seinen eigenen KPI‘s wann der richtige Zeitpunkt für die Veröffentlichung des Contents ist, dies aber innerhalb eines bestimmt vorgegebenen Auftragszeitfensters.

7.5. Der vom Creator erstellte Content darf vom Creator und Auftraggeber während der Kampagnendauer sowie 30 Tage danach genutzt werden. Jede weitere Verwendung bedarf ausdrücklicher Zustimmung durch den Auftragnehmer.

7.6. Vom Auftragnehmer eingesetzte Creator dürfen für die folgenden 12 Monate vom Auftraggeber für Folgeaufträge nur ausschließlich über den Auftragnehmer gebucht werden.

7.7. Es besteht zu keiner Zeit ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und den vom Auftragnehmer gebuchten Creator. Es gilt die Form des Auftragsvertrages, wobei der Auftragnehmer den Auftrag für den Auftraggeber mit dem Creator ausführt.

7.8. Rechte und Pflichten entstehen ausschliesslich zwischen dem Auftraggeber und dem Creator. Für die Erfüllung der Pflichten sind ausschliessliche der Auftraggeber und Creator verantwortlich. Sämtliche Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers in diesem Zusammenhang ist explizit und umfassend ausgeschlossen.

8. KÜNDIGUNG UND VERTRAGSLAUFZEITEN
8.1. Verträge mit Mindestlaufzeiten sind nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf Ende des Folgemonats kündbar.

8.2. Vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen werden nicht gutgeschrieben.

8.3. Jede Vertragspartei hat das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadenersatz geltend zu machen, wenn insbesondere aber nicht abschließend:
a. eine schwerwiegende Vertragsverletzung vorliegt und diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Vertragsverletzung behoben wurde;
b. eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt;
c. ein Insolvenzverfahren vorliegt;
d. eine Pfändung vorliegt;
e. Rechte an Drittparteien verletzt worden sind; oder
f. die Geheimhaltungspflicht nicht eingehalten worden ist.

9. PREISE
9.1. Für den Auftraggeber gelten die Preise, welche im Vertrag unterzeichnet worden sind. Änderungen der Preise bleiben vorbehalten.

9.2. Für den Creator gilt die Vergütung, welche im Briefing unterzeichnet worden ist. Änderungen der Vergütung bleiben vorbehalten.

9.3. Der Creator erhält keine Vergütung, falls der Auftrag nicht wie vereinbart ausgeführt wurde. In diesem Falle erhält der Auftraggeber die Creator Vergütung zurück oder es wird ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung gestellt.

9.4. Falls der Creator Mehrwertsteuer pflichtig ist, gilt die Vergütung inklusive Mehrwertsteuer. Der Creator ist verpflichtet dem Auftragnehmer die Mehrwertsteuer Rechnung vorzulegen.

9.5. Unterliegen die vom Creator erbrachten Dienstleistungen Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben, die normalerweise ein Arbeitgeber begleicht, erkennt der Auftraggeber diese Kosten an und verpflichtet sich, diese zu tragen.

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN AUFTRAGGEBER
10.1. Der Auftraggeber begleicht 50% der Rechnung innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsannahme und ab Rechnungsdatum. Die restlichen 50% werden spätestens am Ender der festgelegten Vertragsdauer beglichen.

10.2. Bei einem langfristigen Auftrag muss 50% der Rechnung innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsannahme und ab Rechnungsdatum beglichen werden und die anderen 50% werden prozentual am 25. des Monats bezahlt (das heißt visualisiert an einem Beispiel: Total 50% von X für gesamten Auftrag, welcher über 6 Monate geleistet wird = Total 50% von X/6 Monate = Betrag, welcher am 25. des Monats monatlich ausbezahlt werden muss vom ersten Monat der Vertragsdauer.

10.3. Laufende Kosten für Werbeanzeigen und allfällige Zusatzleistungen und Ressourcen werden monatlich Ende Monat verrechnet.

10.4. Alle Preise des Auftragnehmers sind in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer deklariert.

10.5. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Der Verzugszins beträgt 5% p.a. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht entbunden. Indes besteht die Zahlungspflicht des Auftraggebers weiter, auch für diejenige Vertragslaufzeit, während der der Auftragnehmer wegen Zahlungsverzugs des Auftraggebers keine Leistung erbringt. Im Fall eines andauernden Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt rechtliche Schritte einzuleiten, wodurch weitere Kosten entstehen können.

10.6. Für Schäden jeglicher Art, welche aus einer durch Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten oder sonstiger Verletzung von Vertragspflichten aufgrund der Einstellung der Arbeit entstehen, schließt der Auftragnehmer jegliche Haftung aus.

11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN CREATOR
11.1. Creator erhalten Ihre Vergütung vom Auftragnehmer, sobald die finale Zahlung des Auftraggebers eingetroffen ist. Spätestens aber am 5. Tag des Folgemonats, falls die Zahlung des Auftraggebers pünktlich erfolgt ist.

12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR DRITTE
12.1. In Aufträge involvierte Dritte werden vom Auftragnehmer bezahlt, sobald die finale Zahlung des Auftraggebers eingetroffen ist. Spätestens aber am 5. Tag des Folgemonats, falls die Zahlung des Auftraggebers pünktlich erfolgt ist.

13. AUFTRÄGE UND KOSTEN
13.1. Arbeitsaufträge können per E-Mail, telefonisch oder über mit dem Auftraggeber vorab schriftlich vereinbarte Kommunikationswege übermittelt werden.

13.2. Alle eventuell anfallenden Kosten für Fremdanbieter hat der Auftraggeber selbst zu tragen und werden entweder direkt von diesem beglichen oder auf Wunsch vom Auftragnehmer an den Auftraggeber in Rechnung gestellt.

14. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH DRITTE
14.1. Vom Auftragnehmer eingeschaltete freie Mitarbeiter, Partner oder Dritte sind Dienstleister des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 24 Monate ohne Mitwirkung des Auftragnehmers weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. Für das Verursachen von Verzögerungen, Fehlern oder gar für ein komplettes Versagen der beauftragten Dritten haftet der Auftragnehmer nicht.

14.2. Es besteht zu keiner Zeit ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und den vom Auftragnehmer ausgewählten externen Dienstleistern.

14.3. Die vom Auftragnehmer beauftragten Dienstleister akzeptieren AGBs, Datenschutzbestimmungen sowie den Code of Conduct.

15. VERSCHWIEGENHEIT UND GEHEIMHALTUNG
15.1. Der Auftraggeber, der Creator, Dritte sowie der Auftragsnehmer sind verpflichtet im Rahmen des Vertrages vertrauliche Vorgänge, Betriebsprozesse, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, des Creators und des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren und diese in Kenntnis gesetzte Informationen nicht an außenstehende Dritte wie zum Beispiel Mitwettbewerbern, Agenturen oder Influencer weiterzugeben.

15.2. Die Schweigepflicht reicht für den Auftraggeber, den Creator, Dritte sowie den Auftragnehmer unbegrenzt auch bis über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

16. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
16.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers und seinen Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Dienstleister für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

16.2. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung gegenüber dem Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

16.3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, Content abzulehnen und/oder zu entfernen, von denen er nach eigenem Ermessen annimmt, dass sie gegen die Bestimmungen dieser AGB verstoßen.

16.4. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit des Creator Accounts und des Inhalts des Creators. Der Creator ist dafür verantwortlich und haftbar. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet den Content zu prüfen und übernimmt dafür keine Haftung. Für den Fall, dass Dritte Ansprüche auf Verletzung des Content gegen den Auftragnehmer geltend machen, wird der Auftragnehmer von allen Ansprüchen und Schäden einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten freigestellt.

16.5. Haftungsansprüche gegen den Auftragnehmer wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.

16.6. Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.

16.7. Für den Fall, dass Dritte Ansprüche auf Verletzung des Contents gegen Sinnfluencers GmbH geltend machen, wird Sinnfluencers GmbH von allen Ansprüchen und Schäden einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten freigestellt.

17. GEISTIGES EIGENTUM/URHEBERRECHT/COPYRIGHT
17.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt den Content als Referenz zum Beispiel auf der Webseite, Social-Media-Kanälen oder zur Auftraggebers Akquise und zu Marketingzwecken zu nutzen.

17.2. Die Urheber- und alle anderen Rechte einschließlich aber nicht beschränkt auf Inhalte, Bilder, Fotos, Videos, Audio, Texten, Illustrationen, Musik oder anderen Dateien auf der Website des Auftragnehmers gehören ausschließlich dem Auftragnehmer oder den speziell genannten Rechteinhabern. Es ist strengstens untersagt diese Inhalte zu verwenden, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu modifizieren, zu kopieren, zu reproduzieren. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsträgers im Voraus einzuholen.

17.3. Die Urheber- und alle anderen Rechte auf erstellten Dokumenten vom Auftragnehmer einschließlich aber nicht beschränkt auf Verträge, Offerten, Briefings, Reportings, Rechnungen oder spezifisch angefertigte Dokumente/Reportings gehören ausschließlich dem Auftragnehmer oder den speziell genannten Rechteinhabern. Es ist strengstens untersagt diese Inhalte zu verwenden, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu modifizieren, zu kopieren, zu reproduzieren. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsträgers im Voraus einzuholen.
17.4. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens des Auftragnehmers.

17.5. Werden Werke oder Arbeiten von uns über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ohne unsere Einwilligung genutzt, so wird hierfür eine nachträgliche Vergütung fällig.

18. SOCIAL MEDIA MARKETING/INFLUENCER MARKETING
18.1. Der Auftragnehmer postet und kommentiert auf den Social-Media-Kanälen nur im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kommt diesem Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie in Rücksprache mit dem Auftraggeber nach. Ansprüche Dritter gegenüber dem Auftraggeber adressieren ausschließlich an den Auftraggeber. Urheberrechtsverletzungen, Eigentumsrechteverletzungen und dergleichen auf Social-Media-Kanälen gehen nur zu Lasten des Auftraggebers. Für Schäden, die durch Posten, Kommentieren oder sonstige redaktionelle Arbeit des Auftragnehmers auf den Social-Media-Kanälen des Auftraggebers oder Dritten entstehen, ist der Auftragnehmer nicht zur Verantwortung zu ziehen.

19. AFFILIATE MARKETING
19.1. Falls vertraglich vereinbart können alle Parteien (Auftragnehmer, Auftraggeber und Creator) mit Affiliate Links arbeiten, welche vom Auftragnehmer, dem Auftraggeber oder einem anderen Netzwerk zur Verfügung gestellt werden.

19.2. Der Creator haftet selbst für den genutzten Link.

19.3. Der Auftraggeber kann ebenfalls seine Produkte auf der Website von www.sinnfluencers.com vertreiben und/oder dort via Affiliate Link bewerben.

20. DATENSCHUTZ
20.1. Der Auftragnehmer und der Creator stimmen zu, dass folgende persönliche Daten, nämlich Unternehmensname, Vorname, Nachname, Telefonnummer(n), E-Mail-Adresse(n), Postanschrift, UID-Nummer und Zahlungsdaten zur Auftragsabwicklung und zur Personalisierung von Online-Angeboten des Auftragnehmers gespeichert und verarbeitet werden. Keine Daten werden an Dritte weitergegeben und jederzeit nach Wunsch gelöscht.

20.2. Persönliche und vertrauliche Daten werden streng vertraulich behandelt und dürfen nicht an außenstehende unbefugte Dritte weitervergeben werden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers erforderlich ist.

21. GEHEIMHALTUNG
21.2. Der Auftraggeber, der Creator, Dritte und der Auftragnehmer sind verpflichtet im Rahmen des Vertrages über vertrauliche Vorgänge, Betriebsprozesse, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese in Kenntnis gesetzte Informationen nicht an außenstehende Dritte wie zum Beispiel Mitwettbewerbern, Agenturen oder Influencer weiterzugeben. Die Schweigepflicht gilt für den Auftraggeber, den Creator, Dritte und den Auftragnehmer unbegrenzt auch bis über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

22. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
22.1. Diese AGB unterliegen dem schweizerischen Recht.

22.2. Für allfällige sich aus diesen AGB ergebende Streitigkeiten sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte der Stadt Zürich zuständig.

23. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
23.1. Auftragnehmer, Creator, Dritte und Auftragnehmer bestätigen alle vertraglichen Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.

23.2. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

Stand: 18.06.2021


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